Energienews


20.02.2024

Austauschfrist für Holzfeuerstätten: Worauf zu achten ist

Welche Holzfeuerstätten nur noch bis Ende 2024 betrieben werden dürfen – wenn sie nicht der verschärften Bundesimmissionsschutzverordnung entsprechen.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater


Schornsteinfegermeister
Karsten Krahl
Wülfrather Straße 27
42553 Velbert
fon: 02053-4917133
mob. 0151-55222117
mail: krahl@mail.de