Energienews


08.02.2023

NRW erleichtert Installation von Wärmepumpen

Bisher musste bei der Installation einer Luft-Wärmepumpe ein Mindestabstand von drei Metern zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Mit einem Erlass des Bauministeriums in NRW ist dieser Mindestabstand nicht mehr zwingend.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater


Schornsteinfegermeister
Karsten Krahl
Wülfrather Straße 27
42553 Velbert
fon: 02053-4917133
mob. 0151-55222117
mail: krahl@mail.de