AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schornsteinfegermeister Krahl
1. Geltung der AGB
(1) Für alle von uns übernommenen Aufträge und ausgeführten Leistungen gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen sowie die Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B), deren Geltung schon jetzt auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen vereinbart wird. Abweichende Geschäftsbeziehungen des Kunden gelten nur dann als vereinbart, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
(2) Alle sonstigen Vertragsabreden, sowie Abweichungen und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Angebots- und Planunterlagen, Leistungen des Kunden
(1) An allen von uns erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Entwürfen, sowie deren rechnerischen Grundlagen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden.
(2) Eventuell erforderliche Genehmigungen sind von dem Kunden auf seine Kosten zu beschaffen. Baustrom und Wasser sind grundsätzlich durch den Kunden zu stellen.
(3) Der Kunde hat für einen ungehinderten und sicheren Zugang zu den Feuerungsanlagen und den Schornsteinen Sorge zu tragen.
3. Lieferzeit
(1) Ausführungsfrist für Lieferungen und Leistungen sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Sie sind angemessen zu verlängern, sofern der Kunde seinen Mitwirkungs- oder Zahlungspflichten nicht nachkommt, sowie wenn Hindernisse eintreten, die von uns nicht zu vertreten sind.
(2) Die Verantwortung für die fristgerechte Beauftragung zur Reinigung und Überprüfung von kehr- und prüfungspflichtigen Anlagen sowie die nach der jeweils geltenden Fassung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten, trägt der Kunde.
(3) Soweit sich die Aufnahme, Fortführung oder der Abschluss der Arbeiten aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, und schafft er auf unser Verlangen nicht unverzüglich Abhilfe, so bin sind wir berechtigt unter Aufrechterhaltung des Vertrages Schadensersatz gem. § 6 Nr. 6 VOB/B zu verlangen oder eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung zu setzen und zu erklären, dass ich/wir den Vertrag nach fruchtlosem Ablauf der Frist kündigen werden. Im Fall der Kündigung steht uns neben dem bis dahin entstandenen Werklohnanspruch ein Anspruch auf Erstattung der Mehraufwendungen zu, die für das erfolglose Angebot, sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstandes entstanden sind.
4. Preise, Zahlung
(1) Die angebotenen Preise gelten nur bei ungeteilter Bestellung des angebotenen Objektes und bei ununterbrochener Montage und anschließender Inbetriebnahme. An die Angebotspreise bin sind wir - vorbehaltlich Ziffer 4. (2) - nur für einen Zeitraum von vier Monaten nach Vertragsschluss gebunden.
(2) Festpreise sind nur wirksam, sofern sie schriftlich und mit einer zeitlichen Absprache über Aufnahme und Abschluss der Arbeiten vereinbart werden.
(3) Sind Vereinbarungen nicht getroffen worden, so gelten unsere am Tag der Ausführung gültigen Arbeitslöhne und Materialpreise.
(4) Leistungen, die nicht angeboten wurden, jedoch zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden, sind zusätzlich zu vergüten.
(5) Alle Zahlungen sind ohne Abzug auf unser angegebenes Bankkonto innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung zu leisten.
(6) Wir sind berechtigt Abschlagszahlungen in Höhe der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistung einschließlich der hierauf entfallenden Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe zu berechnen. Als Leistungen gelten auch alle auf der Baustelle angelieferten Stoffe und Bauteile, sofern wir dem Kunden hieran das Eigentum übertragen.
(7) Werden eigens für den Kunden Bauteile angefertigt, sind wir berechtigt in Höhe der hierauf entfallenden Kosten Vorauskasse zu verlangen.
(8) Werden die Zahlungsbedingungen durch den Kunden nicht eingehalten oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden ernsthaft in Frage stellen, so sind wir berechtigt sämtliche offen stehenden Forderungen sofort fällig zu stellen. Nach fruchtlosem Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist, verbunden mit der Kündigungsandrohung, bin sind wir berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen und die Arbeiten einzustellen sowie alle bisher erbrachten Leistungen abzurechnen.
(9) Für Leistungen, die ein Formblatt erfordern, wird dieses, nach Begleichung der gesamten Rechnungssumme, dem zuständigen ?bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger?, per Telefax oder eMail, zugestellt.
(10) Für nicht eingelöste Lastschriften, wird eine Kostenpauschale in Höhe von ? 13,00, incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, für die Bearbeitung des Vorganges, dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag behalten wir uns das Eigentum an allen gelieferten Gegenständen vor. Können die gelieferten Gegenstände ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden, so verpflichtet sich der Kunde uns bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, die Demontage dieser Gegenstände zu gestatten und uns das durch den Einbau eventuell verlorene Eigentum zurückzuübertragen. Die Kosten der Demontage gehen zulasten des Kunden. Soweit gelieferte Gegenstände mit anderen Gegenständen fest verbunden werden, überträgt der Kunde, sofern hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentum an dem neuen Gegenstand uns.
6. Gewährleistung und Haftung
(1) Gewährleistungsansprüche richten sich nach den Regelungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B, insbesondere § 13 VOB/B. Für Arbeiten, die nicht als Bauleistungen der VOB/B gelten, gelten die gesetzlichen Vorschriften des BGB.
(2) Bei leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware und Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmen haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
(3) Bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung ist unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch für die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen.
(4) Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei mir/uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden sowie Verlust des Lebens und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHG).
7. Allgemeines
(1) Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag der Sitz unseres Unternehmens.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.