Schornsteinfegerhandwerksgesetz 2025
Zum 03.04.2025 tritt ein neues Schornsteinfegerhandwerksgesetz in Kraft.
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Kehr- und Überprüfungsordnung 2025
Zum 22.01.2025 tritt eine Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung in Kraft.
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Gebäudeenergiegesetz
Zum 01.01.2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten.
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Änderung des §19 (Ableitbedingungen) 1.BImSchV
Neue Ableitbedingungen für Feuerstätten für feste Brennstoffe treten ab dem 01.01.2022 in Kraft.
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Information über die Versorgung der Feuerstätten mit Verbrennungsluft nach der neuen Feuerungsverordnung (FeuVO) und nach den neuen Technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI)
Bei der Versorgung von
raumluftabhängigen Feuerstätten mit Verbrennungsluft wurde in den vergangenen 25 Jahren ein Mindestluftwechsel von mindestens 40% unterstellt. Bedingt durch Einbau von neuen Fenstern und Türen, wird dieser Luftwechsel, durch immer dichter werdenden Fenster und Türen, nicht mehr erreicht, sodass es immer wieder Funktionsstörungen beim Abzug der Abgase gekommen ist und die Gefahr einer Kohlenmonoxidvergiftung bestand. Gemäß der neuen „FeuVO“ muss die Versorgung der Feuerstätte mit Verbrennungsluft vom Freien erfolgen.
Weil eine Öffnung ins Freie, bei Etagenheizungen in Wohnungen, nicht realisierbar und auch nicht sinnvoll ist, bietet die „FeuVo“ eine andere Lösung an. Alternativ kann die ordnungsgemäße Verbrennungsluftversorgung nach der „TRGI“ hergestellt und nachgewiesen werden. Die Verbrennungsluftversorgung wird, u.a. mittels Außendurchlasselementen (Fensterfalzlüftern) sichergestellt.
Das bedeutet für Sie als Eigentümer, dass bei baulichen Veränderungen, insbesondere der Einbau einer neuen Feuerstätte, Fenster und/oder Türen, die Verbrennungsluftversorgung, von dem entsprechenden Fachhandwerker, neu beurteilt und hergestellt werden muss, um den sicheren Betrieb der Feuerstätte zu gewährleisten.
Wenn Sie Ihrer Informationspflicht, die sich aus dem Schornsteinfegerhandwerksgesetz, der Bauordnung und der Kehr- und Überprüfungsordnung ergibt, nachkommen und mir die bauliche Veränderung melden, bitte ich Sie mir gleichzeitig einen
positiven Nachweis der Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätte beizubringen oder alternativ, mich damit, gegen Kostenerstattung, zu beauftragen.
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Bauordnung NRW
Zum 01.01.2019 ist die neue Bauordnung und die neue Feuerungsverordnung NRW in Kraft getreten.
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Technische Regeln für Gasinstallationen
Am 08.10.2018 erschienen die neuen Technischen Regeln für Gas-Installationen.
Die wichtigste Änderung ist die der Verbrennungsluftversorgung von raumluftunabhängigen Gas-Feuerstätten.
Durch Einbau von dichten Fenster und Türen ist es in den letzten Jahren zu vermehrten Funktionsstörungen
der Feuerungsanlagen gekommen. Mit dem Erscheinen der neuen TRGI wird dieses bei der Beurteilung der
ordnungsgemäßen Versorgung der Feuerstätten mit Verbrennungsluft Rechnung getragen.